Begriff | Definition |
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Elternrat | Der Elternrat auch Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen. Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft und auf Schulebene durch den Schulelternrat wahrgenommen (siehe Niedersächsische Landesschulbehörde) |
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