Begriff | Definition |
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Schulsprecher | Im Schuljahr 2017/2018 sind folgende Schüler Schülersprecher
Marvin Thiele 9a Dilges Akbas 10a Vedat Aydin 9b Laura Fürst 9a |
Schulvorstand | An jeder Schule mit mindestens vier Vollzeitlehrkräften ist ein Schulvorstand einzurichten. Hat eine Schule weniger als vier Vollzeitlehrkräfte, so nimmt die Gesamtkonferenz die Aufgaben des Schulvorstandes wahr. Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist in § 38 b NSchG geregelt. An den allgemein bildenen Schulen hat der Schulvorstand je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule 8 bis 16 Mitglieder. Er besteht zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/in und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler. An den Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zusammen. An den berufsbildenden Schulen hat der Schulvorstand bei bis zu 50 Lehrkräften 12 Mitglieder und bei über 50 Lehrkräften 24 Mitglieder. Er besteht zu je einem Viertel aus
sowie
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG . |
Schwänzen | Unentschuldigtes Fehlen gilt als Verletzung der Schulpflicht. Wer dieser Schulpflicht nicht nachkommt, dem drohen Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen. Schon eine Stunde unentschuldigtes Fehlen kann schon Konsequenzen haben. Wenn du als Schüler deine gesetzlichen Pflichten zur Anwesenheit und Mitarbeit nicht beachtest, drohen dir entweder so genannte Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen. |
Sekretariat | Das Sekreteriat befindet sich im Erdgeschoss im linken Gebäudeteil. Sprechzeiten für Schüler und Schülerinnen sind in den großen Pausen. |
Smartboards | Die Oberschule Norden ist in fast allen Klassen- und Fachräumen mit Smartboards ausgetattet. |
Sport | Der Sportunterricht findet in der Sporthalle bzw. auf dem Freigelände statt. Wer verletzungsbedingt nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, muss ein Ärztliches Atest vorlegen. Außerdem besteht während eine Anwesenheitspflicht. |
Stundenplan | Der Stundenplan für die Klassen sind in Iserv unter Pläne einsehbar. |
Telefon | Die Telefonnummer der Schule lautet: 04931-5822 |
Terminplan | Der aktuelle Terminplan ist in Iserv nur für Lehrerinnen und Lehrer einsehbar. |
Unfallanzeige | Wer auf dem Weg zur Schule, in der Schule oder auf dem Weg von der Schule nach Hause einen Unfall erleidet, muss eine Unfallanzeige ausfüllen. Ein entsprechendes Formular ist im Sekretariat erhältlich. |
Unterrichtsmaterialien | Neben den Schulbüchern werden den Schülerin und Schüler zusätzliche Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt. Dafür wird gegenwärtig ein Betrag pro Schüler/in von 10 Euro erhoben. |
Vergleichsarbeit | Zurzeit werden in der achten Jahrgangsstufe Vergleichsarbeiten in den Fächern Mathematik, Deutsch oder Englisch geschrieben. |
Versetzung | Über die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers in den nächst höheren Schuljahrgang entscheidet die Klassenkonferenz. |
Vertretung | Wenn der Unterricht nicht von der dafür vorgesehenen Lehrkraft erteilt werden kann, findet an unserer Schule im Regelfall ein Vertretungsunterricht statt. Der Vertretungsplan ist in IServ einsehbar. Außerdem wird der Vertretungsplan auf dem Monitor im EIngangsbereich angezeigt. |
Wahlpflichtkurse (WPKs) | Wahlpflichtkurse werden in den Klassen 6 bis 8 angeboten. Wöchentlich werden je 2 WPK's mit jeweils 2 Stunden unterrichtet. |
Oberschule Norden · Osterstraße 50 · 26506 Norden · Telefon: 04931-5822 · Fax: 04931-919021 · E-Mail: oberschule@norder-schulen.de