Begriff | Definition |
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Erste Hilfe | Wenn ein Notfall vorliegt, ist sofort der Notdienst zu alarmieren! Ebenfalls ist solange Erste Hilfe zu leisten, bis der Notdienst eingetroffen ist. |
Fachkonferenz | Fachkonferenzen (§ 35 Abs. 1 NSchG) werden an den allgemein bildenen Schulen von der Gesamtkonferenz für einzelne Unterrichtsfächer oder Gruppen von Fächern eingerichtet. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbeson-dere über die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichlinien sowie die EInführung von Schulbüchern. |
Fachpraxistag | Seit mehreren Jahren besuchen die Schülerinnen und Schüler des Neunten Schuljahrgang Freitags die BBS Norden. Sie nehmen dort am Fachpraxisunterricht teil. Die teilnahme ist verpflichtend. Die Schülerinnen und Schüler erhalten hiervon ein gesondertes Zeugnis |
Fachräume | Die Fachräume befinden sich im Erdgeschoss und im Ersten Obergeschoss des linken Fachtraktes. Die Fachräume haben die Raumnummern; Einsnull etc- sowie Zweinull etc.
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Fahrradstand | Alle Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, sind verpflichtet ihr Fahrrad in den Fahrradstand zu stellen. Ansonsten sind die Fahrräder nicht versichert. |
Fax | 04931-919021 |
Fehltage | Bei Fehltagen ist es notwendig, sich am ersten Krankheitstag jeweils vor Unterrichtsbeginn in der Schule telefonisch zu melden. |
Feuer | FEUERALARM wird durch STÄNGIGE WIEDERHOLUNG EINES SIGNALS angezeigt. In allen Räumen befindet sich über der Tür ein Hinweis, in welche Richtung gelaufen werden soll. Die Sammelplätze sind vorgegeben. Bei Ausbruch eines Feuers haben alle Personen das Gebäude sofort zu verlassen. Die Lehrkraft kontrolliert vor dem eigenen Verlassen des Raumes, ob alle Schülerinnen und Schüler den Raum verlassen haben. Das Klassenbuch ist zur Kontrolle mitzunehmen. Taschen und Rucksäcke bleiben im Raum. Eine Meldung über einen Feuermelder geht sofort an die Leitzentrale der Feuerwehr. |
Formulare | Formulare werden über die Klassenlehrer verteilt oder können in Einzelfällen im Sekretariat, das sich neben dem Lehrerzimmer befindet, abgeholt werden. |
Fortbildung | Die Lehrerinnen und Lehrer der Oberschule Norden nehmen in unregelmäßigen Abständen gemeinsam oder einzeln an Fortbildungen teil, um ihren Wissensstand auf hohem Niveau zu halten. Daher ist es möglich, dass es dadurch vereinzelt zu Unterrichtsausfällen kommt. |
Ganztagsschule | Die Oberschule Norden ist eine Ganztagsschule. Von Montag bis Donnerstag findet auch am Nachmittag Unterricht statt. |
Gebäude | Das Schulgebäude befindet sich an der Osterstraße 50. Es kann auch vom Weidenweg aus betreten werden. Parkplätze können sowohl von der Osterstraße als auch vom Weidenweg aus erreicht werden. Das Schulgebäude beherbergt zurzeit ausschließlich die Oberschule Norden. |
Gesamtkonferenz | Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleiterin/Schulleiter, die Lehrkräfte, die der Schule zugewiesenen Referendarinnen/Referendare und Anwärter/innen, die hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter/innen, Vertreter/innen der sonstigen Mitarbeiter/innen der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler/innen) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassen-arbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung. |
Getränkeverkauf | In den beiden großen Pausen werden in der Mensa Getränke verkauft. Angeboten werden Milchgetränke und Mineralwasser. |
Gewalt | Gewalt in jeglicher Art ist an der Oberschule Norden strengstens untersagt! |
Oberschule Norden · Osterstraße 50 · 26506 Norden · Telefon: 04931-5822 · Fax: 04931-919021 · E-Mail: oberschule@norder-schulen.de